Aus Kirchensteuereinnahmen finanzieren die Landeskirchen in Deutschland einen Großteil ihrer Arbeit. Der Hebesatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in anderen Landeskirchen 9% der jeweils zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Wegen dieser Verknüpfung wird durch die Steuerreform auch die Kirchensteuerlast der Kirchenmitglieder sinken. Übrigens: Nur etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder zahlt überhaupt Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommenssteuer (Rentner beispielsweise nicht oder nur wenig). Und: Kirchensteuer und Kirchgeld können bei der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
Kirchgeld
In Bayern und Baden-Württemberg wird neben der Kirchensteuer auch Kirchgeld erhoben. Es beträgt nach Einkommen gestaffelt zwischen € 5,- und € 100,- jährlich. Das Kirchgeld kommt direkt Ihrer Kirchengemeinde zu Gute.