Aus Kirchensteuereinnahmen finanzieren die Landeskirchen in Deutschland einen Großteil ihrer Arbeit. Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in anderen Landeskirchen 9% der jeweils zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Kirchensteuer
9%
in weiteren Landeskirchen
Übrigens: Nur etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder zahlt überhaupt Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommenssteuer (Rentner beispielsweise nicht oder nur wenig). Und: Kirchensteuer und Kirchgeld können bei der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
Kirchgeld
zwischen
5-120€
jährlich
In Bayern und Baden-Württemberg wird aufgrund des niedrigeren Kirchensteuersatzes auch Kirchgeld erhoben. Es beträgt je nach Einkommen zwischen € 5,- und € 120,- jährlich. Das Kirchgeld kommt direkt Ihrer Kirchengemeinde zu Gute.